
- Konkreter Zweck – Weiterverwendung nur kompatibel mit dem ursprünglichen Zweck
- Beispiel: Arzt und seine Reiseverkehrskauffrau als Ehefrau
- Arzt hat Patientendaten zur Behandlung und teilt sie mit seiner Frau
- Frau sendet „Gute-Besserung"-Reisepaket-Werbung – nicht kompatibel
1 Artikel-29-Datenschutzgruppe, Stellungnahme 03/2013 zur Zweckbindung